Menschen, die sich gegenseitig helfen.

Als Übergang wird nicht nur das unmittelbare Ende der Fremdunterbringung bezeichnet. Auch die längerfristige Vorbereitung und Planung des Auszugs sowie die Nachbetreuung und eine eventuelle Rückkehr im Anschluss an die Hilfe müssen geregelt werden damit Übergangsprozesse gelingen. Leaving Care in kommunaler Verantwortung zu organisieren verlangt, dass junge Erwachsene in verschiedenen Bereichen Unterstützung auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben erfahren.

Basics zum Leaving Care

Herausforderungen im Leaving Care Prozess

Basics zum Leaving Care

Herausforderungen im Leaving Care Prozess

Menschen, die sich gegenseitig helfen.

Als Übergang wird nicht nur das unmittelbare Ende der Fremdunterbringung bezeichnet. Auch die längerfristige Vorbereitung und Planung des Auszugs sowie die Nachbetreuung und eine eventuelle Rückkehr im Anschluss an die Hilfe müssen geregelt werden damit Übergangsprozesse gelingen. Leaving Care in kommunaler Verantwortung zu organisieren verlangt, dass junge Erwachsene in verschiedenen Bereichen Unterstützung auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben erfahren.

Basics zum Leaving Care

Herausforderungen im Leaving Care Prozess

Als Übergang wird nicht nur das unmittelbare Ende der Fremdunterbringung bezeichnet. Auch die längerfristige Vorbereitung und Planung des Auszugs sowie die Nachbetreuung und eine eventuelle Rückkehr im Anschluss an die Hilfe müssen geregelt werden damit Übergangsprozesse gelingen. Leaving Care in kommunaler Verantwortung zu organisieren verlangt, dass junge Erwachsene in verschiedenen Bereichen Unterstützung auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben erfahren.
 
Menschen, die sich gegenseitig helfen.

Bildungsübergänge und Leaving Care greifen bisher selten gut ineinander. Der Bildungserfolg hängt in Deutschland erheblich von verlässlichen familiären oder anderen Netzwerken ab. Mit dem Leaving Care müssen die finanziellen und sozialen Unterstützungsressourcen im Bildungsprozess neu organisiert werden. Verbindliche Kooperationen zwischen Bildungsinstitutionen, Erziehungshilfe, Sozialleistungsträgern und dem Übergangssystem Schule-Beruf sind noch zu selten. Entsprechend häufig ist die Kontinuität von Bildungsverläufen durch das Leaving Care gefährdet

In Deutschland sind junge Menschen bis zum Erreichen eines ersten berufsbildenden Abschlusses besonders lange von der finanziellen Unterstützung ihrer Eltern abhängig. Die Kinder- und Jugendhilfe erzeugt jedoch mit dem Leaving Care lange vor dem Erreichen von Berufsabschlüssen sozial instabile Lebensverhältnisse. Wiederholte Abhängigkeiten von den Eltern – sei es z. B. im Kontext von BaföG-, Kindergeld- oder Unterhaltszahlungen – und damit verbundene sozial-emotionale Belastungen sind häufig. Um dies zu umgehen, entscheiden sich viele gegen eine Ausbildung und für kurzfristige Erwerbsmöglichkeiten, langfristig sind verlängerte Ausbildungswege und prekäre Beschäftigungsverhältnisse wahrscheinlicher.

Bei vielen Care Leaver*innen kommen zur Absicherung der Existenz im Übergang unterschiedliche Rechtskreise zum Tragen. Diese agieren aber viel zu selten in einer kommunalen Gesamtverantwortung. Selbst wenn z. B. im Rahmen einer Ausbildung ein Einkommen vorliegt, kann ein ergänzender Bedarf auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen. Wenn die Leistungen nicht aufeinander abgestimmt sind und rechtzeitig mit dem Übergang bewilligt werden, ist die Existenz gefährdet und eine Wohnungsanmietung oft gar nicht möglich. Diese wechselseitige Abhängigkeit von einzelnen Sozialleistungen kann ein Teufelskreis werden.

Der Wohnungsmarkt ist insbesondere in städtischen Ballungszentren vielfach sehr angespannt. Care Leaver*innen können meist nicht auf finanzielle Rücklagen beispielweise für Mietkautionen zurückgreifen; Bürgschaften sind Fehlanzeige. Kleine bezahlbare Wohnungen sind kaum zu finden und die jungen Menschen müssen mit Vorurteilen bei Vermieter*innen rechnen. Sie haben deshalb ein höheres Risiko, in prekäre Wohnsituationen von Sofa Hopping bis zu Wohnungslosigkeit zu geraten.

In der Übergangsphase sind manche Bezugspersonen von Care Leaver*innen nicht mehr ohne Weiteres verfügbar, wie z. B. ehemalige Betreuer*innen oder auch Freund*innen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Umzug in größere Entfernung erfolgt. Obwohl informelle Unterstützungsnetzwerke eine Schlüsselrolle für einen gelingenden Übergang aus den Hilfen darstellen, werden diese in der Übergangsvorbereitung oft nicht genug mit einbezogen. Auch sind Peerkontakte für Care Leaver*innen oft von großer Bedeutung. Die Vernetzung mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben sowie die Förderung der Selbstorganisation von Care Leaver*innen sind dafür förderlich.

Internationalen Forschungsergebnissen zufolge haben Care Leaver*innen im Vergleich zu ihren Peers häufiger besondere gesundheitliche Einschränkungen und psychische Belastungen. Jungen Menschen, die es schaffen, in der stationären Erziehungshilfe belastende biografische Erfahrungen zu bearbeiten, wird im Rahmen der Hilfeplanung eine positive Perspektive bescheinigt. Doch durch das Prinzip „Verselbstständigung“ können auch für sie Überforderungen entstehen. Mögliche psychische (Vor)Belastungen müssen bei der Vorbereitung des Übergangs mitbedacht werden. Care Leaver*innen mit einem psychiatrischen Versorgungsbedarf treten oft erst mit zeitlichem Abstand zum Hilfeende und dann in schweren Krisen in Erscheinung.

Im Übergang aus einem institutionalisierten Hilfekontext ins Erwachsenenleben sind Care Leaver*innen höheren Anforderungen als Gleichaltrige ausgesetzt. Der strukturelle Übergang ist in der Normalbiografie anderer junger Menschen in diesem Alter nicht vorgesehen und der Übergang ins Erwachsenenleben findet in der Regel früher und schneller statt. Diese Ungleichheiten gefährden eine gleichberechtigte soziale Teilhabe.

Inklusive Übergänge mit unterschiedlichen Bedarfslagen junger Menschen werden nur entlang der Zugehörigkeit zur Eingliederungshilfe gedacht – Inklusion und Teilhabe müssen aber mehrdimensionaler entfaltet werden. Insgesamt gilt es eine diskriminierungsfreie soziale Teilhabe für alle jungen Menschen im Übergang ins Erwachsenenalter zu ermöglichen, dies verdeutlicht die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hier kann die Kinder- und Jugendhilfe viel von den Selbstvertretungen dieser Personengruppe und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens lernen.

In diesem Zusammenhang sind auch die Übergänge von jungen Geflüchteten, die im Kontext der stationären Erziehungshilfen aufwachsen, allein aufgrund der sprachlich und aufenthaltsrechtlich bedingten Teilhabebeeinträchtigungen anders zu werten als die von jungen Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind bzw. einen deutschen Pass haben. Ein breites Teilhabeverständnis ist bislang noch nicht Teil der Diskurse in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere auch nicht in denen um das Leaving Care.

Eine nachgehende Begleitung, z. B. im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft oder betreutem Wohnen, wird nach wie vor nicht als Standard innerhalb des Übergangs aus stationären Erziehungshilfen angeboten. In den Fällen, in denen eine ambulante Nachbetreuung vorgesehen ist, wird diese in der Regel bereits vorab auf einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten begrenzt. Eine solche Nachbetreuung ist selten zur Sicherung von Kontinuität und Stärkung selbstbestimmter sozialer teilhabe, sondern vielmehr bereits von Beginn an auf einen Ablöseprozess hin konzipiert. Es kann in diesem relativ kurzen Zeitraum kaum von einer Festigung der neuen Lebenssituation im eigenen Wohnraum ausgegangen werden.

Das Erreichen der Volljährigkeit wirkt sich in unterschiedlicher Hinsicht auf die Hilfekonstellation aus. Mit dem 18. Geburtstag ist der gesetzliche Auftrag zur Sicherung des Kinderwohls und Übernahme der Erziehungsverantwortung nicht mehr gegeben, da es keine Rechte und Pflichten der Personensorge i. S. des § 1631 BGB mehr gibt. Die Hilfe kann zwar weiterhin von dem jungen Menschen selbst beantragt werden. Die Vereinbarung der Hilfe wird in der Regel unter höhere Anforderungen gestellt, der junge Mensch kann sich leichter den Hilfebedingungen entziehen, weil er selbst über die Inanspruchnahme entscheiden kann. Das birgt allerdings die Gefahr, dass die Verpflichtung zur Hilfeleistung weicher ausgelegt werden. Ein (Wieder-)Eintritt in eine Erziehungshilfe (ambulant wie stationär) nach Vollendung des 18. Lebensjahres wurde rechtlich im Kinder-und Jugendstärkungsgesetz gestärkt (Coming-Back und Coming-In). Bei Problemen mit der Genehmigung in der Praxis können junge Menschen sich an Ombudsstellen richten.

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