Am 8.10.2024 fand die Anhörung der Verbände zum Referent*innenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) unter Leitung von Dr. Heike Schmid-Obkirchner und Dr. Carolin Söfker statt.
Es gab viel Zuspruch für den vorgelegten Referatsentwurf und die darin skizzierte sog. Gesamtzuständigkeit im SGB VIII. Wir möchten im Folgenden dafür plädieren, die Position und den Status von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe noch mehr zu stärken. Im Dialogprozess hin zu diesem Referatsentwurf wurden erstmals grundlegend Selbstorganisationen auch von jungen Menschen einbezogen. Deren Positionen sollten nun auch in der gesetzlichen Ausgestaltung Berücksichtigung finden. Häufig finden sie in der letzten Phase der politischen Aushandlung des Gesetzgebungsprozesses weniger Gehör. Vier Punkte erscheinen uns von besonderer Relevanz:
- Kinder und Jugendliche brauchen einen eigenen Rechtsanspruch.
- § 27 Absatz 2 SGB VIII-RefE braucht eine Klarstellung dahingehend, dass sich die Anspruchsinhaberschaft auch auf ambulante Hilfen bezieht
- Die Bedarfe müssen entsprechend des dem IKJHG zugrunde gelegten Verständnis von Behinderung auch Teilhabebeeinträchtigungen und -barrieren umfassen.
- Die gesetzliche Grundlage für einen Rechtstatus Leaving Care ist zu schaffen.