Der Careleaver e.V., die Universität Hildesheim und die IGfH haben 3 Forderungen formuliert, dass und wie Leaving Care und die Begleitung von jungen Volljährigen im SGB VIII abgesichert werden müssen:
1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!
- Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im
Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis
zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte
Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige
Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind. - Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass
junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind.
Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs-
und barrierefrei zugänglich sein.
2. Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!
- Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen
jetzt verwirklicht werden. - Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge
Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten
Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII. - Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden!
3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!
- Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich
anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung.
Das ist gut so! - Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen
müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich
anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen
Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige
Kinder- und Jugendgrundsicherung.