Im Juni 2021 ist das neue Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Änderungen stärken auch die Rechte von Care Leaver*innen auf dem Weg aus der stationären Jugendhilfe oder Vollzeitpflege in ein eigenständiges Erwachsenenleben. Um Kommunen dabei zu unterstützen, die neuen rechtlichen Möglichkeiten im SGB VIII auszuschöpfen, aber auch um neue Verbindlichkeiten klar aufzuzeigen, hat die Fachstelle Leaving Care das DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) zur Erstellung einer Rechtsexpertise beauftragt. Die Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“ kann unter diesem LINK heruntergeladen werden. Mit der Publikation wollen wir Kommunen dabei unterstützen, die konkreten Rechtsfolgen der Kinder- und Jugendhilferechtsreform im Jahr 2021 zu formulieren und abzuschätzen.
Wichtige Eckpunkte, die die Expertise adressiert, sind zum Beispiel die höhere Verbindlichkeit der Hilfe für junge Volljährige, die Reduktion der Kostenbeteiligung junger Volljähriger, das Recht auf die erneute Gewährung oder Fortsetzung der Hilfe für junge Volljährige, die neue Verbindlichkeit rechtzeitiger Übergangsplanung in Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern, sowie die Festlegung einer verbindlichen Nachbetreuung. Darüber hinaus wird eine Einordnung in den Fachdiskurs vorgenommen, der die Gesetzesänderung und seit vielen Jahren kritisch begleitet und mit vorbereitet hat.
So waren in Selbstorganisationen wie dem Careleaver e. V., auf Fachforen sowie in der SGB VIII-Debatte von jungen Menschen und jungen Erwachsenen bereits über lange Zeit wichtige Hinweise und Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt worden. Im Rahmen des Dialogforum Pflegekinderhilfe und des Zukunftsforum Heimerziehung wurden Positionen für die Pflegekinderhilfe und die übrigen stationären Wohnformen im Rahmen der Erziehungshilfen unter breiter Beteiligung von Fachleuten, jungen Menschen sowie Eltern erarbeitet. Wesentliche Aspekte dieser Vorschläge sind nun im Gesetzestext enthalten und setzen wichtige Impulse für die Förderung junger Menschen im Übergang.
Das KJSG wird ein Rahmen und auch Gradmesser für neue Qualitätsstandards in den stationären Hilfen und in nachgehenden Angeboten sein. Nur wenn die verankerten Verfahren verbindlich, transparent und für jungen Menschen nachvollziehbar umgesetzt werden, kann die Gesetzgebung ihre intendierten Effekte zugunsten einer notwendigen Verbesserung der Unterstützung für junge Menschen verwirklichen. Dies stellt die Rechtsexpertise fundiert und strukturiert heraus.