Am 05. Juni 2024 waren Laurette Rasch, Careleaver e.V. und Josef Koch, Geschäftsführer der IGfH in der 68. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeladen zum Rechtsstatus Careleaver*in – Bedarfe und Möglichkeiten zu berichten. Prekäre Lebenssituationen und existentielle Unsicherheiten von jungen Menschen, die nach §36 SGB VIII außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht waren, sind bislang höchst unzureichend sozialrechtlich berücksichtigt. Daher wird eine eigene Definition des besonderen Rechtsstatus Leaving Care im Sozialgesetzbuch SGB VIII gefordert.
Die Aufzeichnung der Anhörung im Familienausschuss finden Sie hier.
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